Gastwirtschaft |
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Gastwirt ist in Deutschland kein geschützer Ausbildungsberuf aber der Gastwirt braucht eine behördliche Erlaubnis um eine Gastwirtschaft eröffnen zu dürfen. Diese bekommt er nach einer Unterichtung in der Industrie- und Handelskammer. So wird sichergestellt, dass der angehende Gastwirt über geltendes Recht z.B. was den Ausschank von alkoholischen Getränken angeht Bescheid weiß und über die lebensmittelrechtliche Vorschriften und entsprechende Hygiene.
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